An alle Fahrradfahrer . . .

 

 

 

Es gibt ab 2017 drei neue Verkehrsregeln, die zu beachten sind!

 

 

 

  1. Wenn es keine Radfahrerampel gibt

 

Radfahrer müssen im neuen Jahr die Verkehrsampeln für den Fahrverkehr beachten - bisher mussten sie sich an den Fußgängerampeln orientieren. Sollte es hingegen eine besondere Radfahrerampel geben, gilt diese weiterhin als verbindlich.

 

 

 

  1. Ein neues Schild könnte für Verwirrung sorgen

 

Ab 2017 bekommt Deutschlands Schilderwald ein neues Exemplar hinzu: "E-Bikes erlaubt" wird es darauf heißen. Wenn Sie sich jetzt wundern, weil die sogenannten Pedelecs, also Elektrofahrräder mit einer Tretuntersützung bis 25 km/h, doch schon immer auf Fahrradwegen erlaubt waren - diese Räder sind nicht gemeint. Ebenso wenig die schnelleren S-Pedelecs mit einer Tretunterstützung bis 45 km/h. Auch diese bleiben weiterhin auf allen Radwegen verboten.

 

Die Auflösung: Das Schild erlaubt die Benutzung des Radweges durch Elektro-Scooter und Elektro-Mofas mit einer Maximalgeschwindigkeit von 25 km/h. Es ist im Prinzip die moderne Form des Schildes "Mofa frei". Sowohl Mofas als auch ihre neueren Formen sind allerdings recht selten im deutschen Straßenverkehr

 

 

 

  1. Radelnde Eltern dürfen mit auf den Gehweg

 

Wer sein Kind auf dem Weg zur Schule mit dem Rad begleiten wollte, musste bisher umständlich auf der Straße fahren, während das Kind laut Gesetz den Gehweg nutzen durfte. Nachdem viele Eltern das Verbot in der Realität ohnehin missachteten, können sie ab Januar nun auch ganz legal neben ihrem Nachwuchs radeln.

 

Kindern bis acht Jahren ist es künftig zudem freigestellt, ob sie den Gehweg oder einen baulich getrennten Fahrradweg benutzen.

 

 

 

 

 

Rainer Hänisch